Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer blingfangmäßigen Werbeanzeige im Bereich des Einzelhandels mit Elektroartikeln; Voraussetzungen einer irreführenden Blickfangwerbung; Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs der " Tiefpreisgarantie" in Zeitungsanzeigen; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 5
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbeanzeige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.08.2004 - 315 O 37/04
- OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann allerdings in solchen Fällen durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor m.w.N. BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II m.w.N.). - BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00
Computerwerbung II
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann allerdings in solchen Fällen durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor m.w.N. BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II m.w.N.). - BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01
Dauertiefpreise
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen (BGH NJW-RR 2003, 1039 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise).
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00
Sparvorwahl
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen (BGH NJW-RR 2003, 1039 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise). - BGH, 07.02.1991 - I ZR 140/89
Preisgarantie II - Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Dahinstehen kann, ob dem Verbraucher bereits der Begriff "Tiefpreisgarantie" selbst hinreichende Aufklärung bietet, wofür spricht, dass eine solche Garantie nach dem unwidersprochen gebliebenen Tatsachenvortrag der Beklagten von mehreren Konkurrenten, unter anderem auch von der Klägerin gegeben wird (vgl. auch die Entscheidungen OLG Hamburg GRUR-RR 03, 50 "Tiefpreisgarantie"; OLG Bremen WRP 2004, 505 - Tiefste Preise; BGH GRUR 1991, 468 - Preisgarantie II). - OLG Bremen, 06.05.2004 - 2 U 106/03
Zum Vorliegen einer irreführenden Alleinstellungswerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
So hat das OLG Bremen (Urt. v. 6.5.2004, 2 U 106/03 = OLG Report, 2004, 502, 503) im Hinblick auf die Auslobung "... Billiger als Marko Markt. - OLG Bremen, 19.02.2004 - 2 U 94/03
Verwendung des Superlativs "die tiefsten Preise" als Alleinstellungswerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Dahinstehen kann, ob dem Verbraucher bereits der Begriff "Tiefpreisgarantie" selbst hinreichende Aufklärung bietet, wofür spricht, dass eine solche Garantie nach dem unwidersprochen gebliebenen Tatsachenvortrag der Beklagten von mehreren Konkurrenten, unter anderem auch von der Klägerin gegeben wird (vgl. auch die Entscheidungen OLG Hamburg GRUR-RR 03, 50 "Tiefpreisgarantie"; OLG Bremen WRP 2004, 505 - Tiefste Preise; BGH GRUR 1991, 468 - Preisgarantie II). - OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02
Tiefpreisgarantie
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Dahinstehen kann, ob dem Verbraucher bereits der Begriff "Tiefpreisgarantie" selbst hinreichende Aufklärung bietet, wofür spricht, dass eine solche Garantie nach dem unwidersprochen gebliebenen Tatsachenvortrag der Beklagten von mehreren Konkurrenten, unter anderem auch von der Klägerin gegeben wird (vgl. auch die Entscheidungen OLG Hamburg GRUR-RR 03, 50 "Tiefpreisgarantie"; OLG Bremen WRP 2004, 505 - Tiefste Preise; BGH GRUR 1991, 468 - Preisgarantie II).